Vereinigungsverbote: Innenministerium kommt seiner Verpflichtung seit Jahren nicht nach
Zur Antwort des Innenministeriums auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus und Antirassismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, erklärt diese: „Schon in der Landtagssitzung im März hat Georg Maier sich auf meine Frage nach Vereinsverboten in Thüringen mit warmen Worten versucht herauszureden und behauptet, Vereinigungsverbote auf Länderebene seien insgesamt relativ selten, weshalb es in Thüringen bisher noch kein einziges gäbe. Tatsächlich wurden alleine im Bereich der extremen Rechten 26 Vereinigungen seit dem Jahr 2000 durch 12 verschiedene Bundesländer verboten. Bundesbehörden haben in diesem Zeitraum gegen 14 Organisationen ein Verbot ausgesprochen. Ich habe daraufhin mit einer kleinen Anfrage weitere Auskünfte des Innenministeriums verlangt. Die nun vorliegende Antwort bestätigt den Eindruck, dass das Thüringer Innenministerium seinen Aufgaben hier seit Jahren nicht nachkommt. Es werden aus der Antwort keinerlei Aktivitäten erkennbar. Der geringste Vorwand scheint auszureichen, damit man im Innenministerium die Hände in den Schoß legt und sich selbst versichert, man könne leider nichts tun. Diese Arbeitsverweigerung gefährdet konkret Menschen in Thüringen. Ich werde mit meiner Fraktion zusammen weiter an diesem Thema dranbleiben, bis das Innenministerium anfängt, seiner Verantwortung hier gerecht zu werden. Die nächste Anfrage hierzu ist schon eingereicht.“
Die Abgeordnete erklärt weiter: „Die Fragen nach konkreten Prüfungen wurden mit allgemeinen Floskeln und einer Wiederholung der Rechtslage beantwortet. Es konnte keine einzige Prüfung konkret benannt werden. Bezüglich der völlig offensichtlichen Weiterführung der Neonazi-Hooligan-Vereinigung ‚Jungsturm‘, deren Mitglieder erst vor wenigen Jahren wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt wurden, sieht man sich nicht zuständig, weil diese im letzten Jahr an einer Veranstaltung in Bulgarien teilgenommen haben. Mit einem Gruppenausflug über die Grenzen des Freistaats verlassen verfassungsfeindliche Gruppierungen offensichtlich auch den engen Horizont des Thüringer Innenministeriums. Ich habe die Landesregierung auch nach Unterschieden von Thüringer Vereinigungen zu den erfolgreichen Verbotsverfahren des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegen die ‚Nationalen Sozialisten Rostock‘ und deren gewalttätigen Arm ‚Baltik Korps‘ aus dem Jahr 2021 gefragt. Auch diese Strukturen haben an Veranstaltungen außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern teilgenommen. Das Innenministerium weiß hierzu lediglich zu sagen: ‚Es handelt sich hier um zwei vollkommen unterschiedliche und nicht vergleichbare Sachverhalte‘.“
Abschließend erklärt König-Preuss: „In Thüringen sind zahlreiche extrem rechte Vereinigungen aktiv, deren krimineller und/oder verfassungsfeindlicher Charakter offensichtlich ist und zum Teil auch schon gerichtlich in Strafverfahren gegen Mitglieder dieser Organisationen festgestellt wurde. Hierzu gehören zum Beispiel die ausschließlich thüringischen Organisationen ‚Jungsturm‘ und ‚Knockout 51‘. Organisationen wie die ‚Arische Bruderschaft‘ wurden zum Schein aufgelöst, um ein mögliches Verbot zu erschweren. Wie aus einer Anfrage zu der Neonazi-Organisation ‚Hammerskin Nation‘ hervorgeht, setzt die Landesregierung sich auch nicht für ein Verbot der regionalen Chapter ein, obwohl mit Thomas Gerlach auch ein führender Vertreter der Hammerskins in Thüringen wohnt. Diese Vereinigungen sind hochgefährlich und eine konkrete Gefahr für die Sicherheit der Menschen in Thüringen. Das Innenministerium lässt sie aber weitestgehend ungestört in ihren Strukturen agieren und ermöglicht ihnen damit einen langfristigen Aufbau und eine Professionalisierung ihrer Arbeit.“
Die Kleine Anfrage samt Antwort der Landesregierung (Drs.: 7/3848) finden Sie unter folgendem Link:

