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10 Jahre Bildungsfreistellungsgesetz: Lebenslanges Lernen ausbauen statt schleifen

Christian Schaft

Im Jahr 2015 hat die ehemalige Rot-Rot-Grüne Landesregierung als eine der ersten Maßnahmen das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz auf den Weg gebracht. Heute, zehn Jahre nach Inkrafttreten, erklärt Christian Schaft, Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Erwachsenenbildung der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, anlässlich der heutigen Pressekonferenz von DGB Hessen-Thüringen, den freien Trägern der Erwachsenenbildung und dem DGB-Bildungswerk: „Die Möglichkeit, Bildungsfreistellung zu nutzen, ist eine Errungenschaft der ehemaligen Rot-Rot-Grünen Landesregierung. Es soll dem Anspruch gerecht werden, sich freiwillig und selbstbestimmt weiterzubilden und so lebenslanges Lernen zu ermöglichen. Auch das ist eine Frage von Bildungsgerechtigkeit. Gerade in Zeiten, in denen alle betonen, wie schnell sich unsere Welt, egal, ob in der Arbeit oder dem Privaten, verändert, ist das wichtiger denn je.“

 

Kritikerinnen und Kritiker behaupten, beim Bildungsfreistellungsgesetz handele es sich um überwiegend freizeitorientierte Angebote, die Unternehmen nur zusätzlich belasteten. Doch das ist laut Verbänden und Abgeordnetem ein Mythos. Angebote, die allein der persönlichen Entwicklung, Erholung oder Freizeitgestaltung dienen, würden nicht anerkannt. Die Angebote der Bildungsfreistellung dienten der gesellschaftspolitischen, arbeitswelt- und ehrenamtsbezogenen Weiterbildung. Schaft stellt deshalb klar: „Das Recht auf Bildung gilt für jeden Menschen und endet nicht mit der Ausbildung oder Hochschule. Neue Sichtweisen und Perspektiven einzunehmen, ist für alle sinnvoll. Gerade in einer Welt, die digitaler, schneller und internationaler geworden ist, profitieren auch Arbeitgeber davon, wenn Menschen Angebote zum Erlernen einer Sprache oder Kurse zu Gesundheits- und Stressmanagement nutzen. Meine Fraktion wird jeden Versuch, dieses Gesetz zu schleifen, ablehnen.“

 

Die Entwicklung der Anzahl der Teilnehmenden an Bildungsveranstaltungen im Rahmen des Bildungsfreistellungsgesetzes mit 3.637 im ersten Drittel dieses Jahres ist ein großer Erfolg. „Statt Forderungen nach Abschaffung braucht es eine Weiterentwicklung des Gesetzes. Ich unterstütze daher die Position von Gewerkschaften und Bildungsträgern, mit denen dafür gesorgt werden soll, dass mehr Menschen Bildungsfreistellung in Anspruch nehmen. Damit mehr Menschen die Möglichkeit nutzen, brauchen auch Beschäftigte in kleinen Betrieben und Auszubildende den vollen Anspruch auf 5 Tage. Auch eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen, die weitere Stärkung der Bildungsberatung und die Öffnung des Gesetzes für ehrenamtliche Tätigkeiten im Jugendbereich wären ein Gewinn für mehr lebenslanges Lernen“, ist der Abgeordnete überzeugt.

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