Kosten des Anerkennungspraktikums in der Heilerziehungspflege werden erstattet

Daniel Reinhardt

Mit der heute im Plenum beschlossenen Gesetzesänderung des Thüringer Kindergartengesetzes können zukünftig die Kosten des Anerkennungspraktikums der Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger erstattet werden.

Bereits 2022 wurde durch eine Petition im Thüringer Landtag das Thema: „Förderung des Anerkennungspraktikums der Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger“ eingebracht. In der Petition wurde darauf aufmerksam gemacht, dass in der Heilerziehungspflege im dritten Ausbildungsjahr ein Berufspraktikum absolviert wird. Eine Kostenerstattung war aber bisher im Thüringer Kindergartengesetz nicht vorgesehen. Die Petentinnen und Petenten forderten daher eine Gleichstellung mit den staatlich anerkannten Erzieherinnen ein, deren Vergütung für das Praktikum vom Land gegenüber der Praktikumseinrichtung erstattet wird. Mit der Gesetzesänderung wurde die Forderung aus der Petition nun erfolgreich umgesetzt.

„Wir haben eine Änderung in Nr. 8 des § 22 Abs. 1 ThürKigaG eingebracht. Danach können berufspraktische Ausbildungsabschnitte (d.h. Praktika) durch den Träger als Betriebskosten geltend gemacht werden. Somit kann den Praktikantinnen und Praktikanten eine Vergütung gewährt werden, die vom Land refinanziert wird“, so Daniel Reinhardt, Sprecher für frühkindliche Bildung der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag.