Der südthüringer Landtagsabgeordnete der LINKEN Ronald Hande, hilft bei Fragen zum Grundsteuer-Reformgesetz

Roland Fahrenbach
Ronald HandeAktuellPressemitteilung

Alle Grundstückseigentümer haben kürzlich vom Finanzamt Post bekommen. Grund dafür ist, dass auf Bundesebene die Reform der Grundsteuer umgesetz wurde. Es gibt ein Bundesmodell, aber jedes Land kann sein eigenes Modell behalten oder das Bundesmodell anpassen. Thüringen hat sich für den Weg des Bundesmodells entschieden. Das bedeutet, dass die Grundsteuer nicht mehr nur nach dem Grunstückswert von vor 50 oder 90 Jahren berechnet wird, sondern dass mehrere Faktoren zur Berechnung herangezogen werden. Dadurch soll eine gerechtere Verteilung entstehen. "Das geamte Verfahren ist zwar Umfangreicher geworden, aber für die meisten Bürger ändert sich nicht viel. Man sollte sich einen Überblick über die wichtigsten Eckdaten des Grundstückes verschaffen und dann kann die Festellungserklärung jedes Jahr gleichförmig ans Finanzamt geschickt werden.", so Ronald Hande.

                Der  südthüringer Landtagsabgeordnete der LINKEN Ronald Hande,

                           hilft  bei Fragen zum Grundsteuer-Reformgesetz

 

Alle Grundstückseigentümer haben kürzlich vom Finanzamt Post bekommen. Grund dafür ist, dass auf Bundesebene die Reform der Grundsteuer umgesetz wurde. Es gibt ein Bundesmodell, aber jedes Land kann sein eigenes Modell behalten oder das Bundesmodell anpassen. Thüringen hat sich für den Weg des Bundesmodells entschieden. Das bedeutet, dass die Grundsteuer nicht mehr nur nach dem Grunstückswert von vor 50 oder 90 Jahren berechnet wird, sondern dass mehrere Faktoren zur Berechnung herangezogen werden. Dadurch soll eine gerechtere Verteilung entstehen. "Das geamte Verfahren ist zwar Umfangreicher geworden, aber für die meisten Bürger ändert sich nicht viel. Man sollte sich einen Überblick über die wichtigsten Eckdaten des Grundstückes verschaffen und dann kann die Festellungserklärung jedes Jahr gleichförmig ans Finanzamt geschickt werden.", so Ronald Hande.

Das neue Verfahren fordert die Grundstückseigentümer auf, im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 einige Daten aus ihren Unterlagen dem Finanzamt zu melden.

Unteranderem werden folgende Werte berücksichtigt:

  • Grundstücksfläche
  • Alter des Wohngebäudes
  • Wohnfläche
  • Eigentumsverhältnisse

Dies sind auch Daten die an anderer Stelle schon für den Ämterverkehr gebraucht werden. Jeder Grunstückseigentümer hat diese Daten auch bereits in seinen Unterlagen.

Die Restlichen Werte, die zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden, sind gesetzlich Vorgegeben, oder haben die Kommunen oder Ämter aus anderer Quelle und diese müssen die Eigentümer nicht selbständig zusammensammeln. Der Bodenrichtwert ist im Landesamt für Geomanagement hinterlegt und kann dort jedezeit erfragt werden. Die Mietnieveaustufe und die Nettokaltmiete, werden über das Bewertungsgesetz geregelt. Auch diese können nach gelesen und gefragt werden.

"Ja, einmal müssen sich die Eigentümer die Mühe machen, um sich die Unterlagen zu Gemüte zu führen. Danach geht die Festellungserklärung faktisch automatisch. Für Unbebaute Grundstücke sowie Land- und Forstwirtschaftlich genutzte Flächen vereinfacht sich das Verfahren. Etwas kniffliger haben es Erbengemeinschaften, da hier die Eigentumsverhältnisse geklärt werden müssen.", unterstreicht der Abgeordnete. Jeder der bei dem Verfahren Hilfe braucht oder Fragen hat, kann sich Vertrauensvoll an meine Mitarbeiter in den Bürgerbüros wenden und dort  einen Termin zum persönlichen Gespräch mit mir vereinbaren.

 

Für Hildburghausen und Umgebung:

Wahlkreisbüro Ronald Hande

Rathausgasse 8

98646 Hildburghausen

Telefon: 03685-4049079

Mitarbeiter: Herr Roland Alexander Fahrenbach

 

Für  Schmalkalden und Umgebung:

Bürgerbüro Ronald Hande

Hoffnung 11

98574 Schmalkalden

Telefon: 03683-4899927

Mitarbeiterin: Frau Ilona Schaft