Petitionsausschuss erwirkt die Öffnung eines versperrten öffentlichen Weges

Der Südthüringer Landtagsabgeordnete der Linken und Mitglied des Petitionsausschusses, Ronald Hande, verweist mit Stolz darauf, dass durch seine intensive Vorarbeit einem Bürger geholfen werden konnte.

Der Petitionsausschuss, in dem der Abgeordnete Mitglied ist, half einem Bürger, der sein Grundstück nur über einen öffentlichen Weg erreichen kann, welcher über das Privatgrundstück seines Nachbarn führt. Dieser hatte sein Grundstück eingezäunt und auf dem Weg ein Tor errichtet. Der Bürger wandte sich mit der Bitte um Unterstützung an den Petitionsausschuss, da die Gemeinde über Jahre trotz wiederholter Beschwerden nicht bereit war, von dem Grundstückseigentümer die Beseitigung des Tores zu verlangen und dafür zu sorgen, dass der nach seiner Darstellung seit jeher von der Öffentlichkeit genutzte Weg frei zugänglich ist.

Der Petent war der Auffassung, eine Privatperson dürfe einen öffentlichen Weg, auch wenn er über ihr Grundstück verläuft, nicht mit einem Tor versperren. Außerdem beanstandete er, dass der Nachbar ein Schild „Privatweg“ aufgestellt hatte. Er wies darauf hin, dass der Weg bereits seit über 100 Jahren von den Anliegern zum Erreichen ihrer Grundstücke genutzt wurde. Dennoch vertrat die Gemeinde zunächst die Ansicht, es handele sich nicht um einen öffentlichen Weg und lehnte daher ein Vorgehen gegen den Grundstückseigentümer, der das Tor errichtet hatte, ab. Der Abgeordnete Hande informierte sich als Mitglied des Petitionsausschusses umfassend vor Ort und half dem Petenten eine Petition vorzubereiten und mit Gemeinde und Landratsamt zu einer Lösung zu kommen.

Der Petitionsausschuss hat das Anliegen in sechs seiner Sitzungen beraten und mehrfach angeregt, dass die Gemeinde gegen die Blockierung des öffentlichen Weges einschreiten möge. Der Einsatz des Ausschusses, insbesondere das engagierte Handeln des Abgeordneten Hande vor Ort, führte das Anliegen des Petenten schließlich zum Erfolg. In der Sitzung am 9.März 2017 teilte das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft dem Petitionsausschuss mit, dass die Gemeinde nunmehr angekündigt habe, gegenüber dem Grundstückseigentümer per Bescheid die Beseitigung des Tores auf dem öffentlich gewidmeten Weg zu verfügen.

Damit konnte dem Anliegen entsprochen und die freie Benutzbarkeit des öffentlichen Weges für den Petenten und die Allgemeinheit sichergestellt werden.