CDU gefährdet Stabilitätsmechanismus

Fraktion DIE LINKE
AktuellPressemitteilung

„Nach der heute veröffentlichten Erklärung von vier Abgeordneten der CDU-Fraktion, der im Stabilitätsmechanismus zwischen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU vereinbarten Neuwahl des Landtages nicht zuzustimmen, erwarten wir Klarheit vom CDU-Fraktionsvorsitzenden, ob die CDU sich weiter an die getroffene Vereinbarung hält“, erklären Steffen Dittes (DIE LINKE), Matthias Hey (SPD) und Astrid Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

 

 

„Nach der heute veröffentlichten Erklärung von vier Abgeordneten der CDU-Fraktion, der im Stabilitätsmechanismus zwischen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU vereinbarten Neuwahl des Landtages nicht zuzustimmen, erwarten wir Klarheit vom CDU-Fraktionsvorsitzenden, ob die CDU sich weiter an die getroffene Vereinbarung hält“, erklären Steffen Dittes (DIE LINKE), Matthias Hey (SPD) und Astrid Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

 

Nach dem Tabubruch des 5. Februar 2020 und der darauffolgenden Regierungskrise vereinbarten DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der CDU die Auflösung des Landtages nach Beschlussfassung des Haushaltes 2021 und die Neuwahl des Thüringer Landtages. Die Auflösung muss mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Thüringer Landtages in offener Abstimmung beschlossen werden. Die Mitglieder der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU haben zusammen 63 Abgeordnete. Die notwendige Mehrheit scheint nicht mehr gesichert.

 

„Wir stehen zu unserem Wort und sehen uns in der Verantwortung gegenüber den Menschen, die im Februar und März 2020 die Neuwahlen und damit eine neue politische Legitimation der politischen Verantwortungsträger:innen nach dem Tabubruch vom 5. Februar 2020 forderten. Wir sehen uns in der Pflicht gegenüber den Thüringer:innen, die zugesagte Wahl des Parlamentes wie versprochen auf den Weg zu bringen. Die Neuwahl wird nicht an fehlenden Stimmen aus unseren Fraktionen scheitern. Daher werden wir zu Beginn der möglichen Antragsfrist am 18. Juni 2021 der CDU einen Antrag zur Auflösung des Landtages nach Artikel 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Thüringer Verfassung vorlegen, der die Unterschriften aller 42 Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN trägt“, erklären die Fraktionsvorsitzenden der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen.

 

Die CDU ist aufgefordert, nun unmissverständlich zu zeigen, dass sie zu der mit dem CDU-Landesvorsitzenden und dem CDU-Fraktionsvorsitzenden verhandelten Vereinbarung steht. „Es liegt in der Verantwortung des Landesvorsitzenden Hirte und Fraktionsvorsitzenden Voigt, nun Klarheit und Verbindlichkeit gegenüber den politischen Partnern des Stabilitätsmechanismus und gegenüber der Öffentlichkeit zu schaffen sowie eine für die Auflösung des Landtages notwendige Mehrheit jenseits von AfD und FDP vereinbarungsgemäß sicherzustellen“, so die Vertreter von Rot-Rot-Grün.

 

Die r2g-Fraktionsvorsitzenden haben die aktuelle Berichterstattung zum Anlass genommen, den CDU-Fraktionsvorsitzenden zu einem dringlichen Gespräch einzuladen, um über die Einhaltung und Umsetzung der Vereinbarung zu reden.