Die Betroffenen aus den Augen verloren - Abwasserentsorgung in Oberweißbach im Fokus

Im Zuge der Erneuerung der Ortsstraße im Oberweißbacher Ortsteil Lichtenhain stand auch eine Erneuerung der Abwasserleitungen an. Ursprünglich hatte der zuständige Zweckverband „Rennsteigwasser“ eine Leitung im freien Gefälle zur Kläranlage als günstigste und effektivste Lösung vorgesehen. Für die Realisierung dieser Variante waren die betroffenen Anwohner bereit, Teile ihrer Grundstücke für eine notwendige neue Kanaltrasse zur Verfügung zu stellen. Umso überraschter waren die betroffenen Bürger, als der Zweckverband schließlich bekannt gab, eine völlig andere Planung zu verfolgen. Statt der Entsorgung des Abwassers im freien Gefälle sah die neue Variante vor, dass die Grundstückseigentümer auf ihren Grundstücken kostspielige Hebeanlagen installieren sollen.

Die betroffenen Bürger haben daraufhin eine Petition an den Thüringer Landtag gerichtet und die technisch und wirtschaftlich verfehlten Planungen des Zweckverbandes moniert. Im Rahmen eines Ortstermins hat Ronald Hande (MdL) die Angelegenheit in Augenschein genommen. Dort konnte er feststellen, dass nach derzeitiger Planung das Abwasser aus den Häusern erst die Straße entlang weiter in einen Sammelkanal gepumpt werden soll, von dort aus wird es über eine noch größere Pumpanlage wieder zurück, an den Häusern vorbei in einen anderen Kanal gepumpt und läuft dann in einem großen Bogen Richtung Kläranlage.

Für den Petitionsausschuss war nicht nachvollziehbar, weshalb der Zweckverband gegen den ausdrücklichen Wunsch der Anlieger diese umständliche und aufwändige Variante beschlossen hat. Daher haben sich die Mitglieder des Petitionsausschusses bemüht, im Gespräch mit den Betroffenen sowie Vertretern des Zweckverbandes, der Gemeinde, der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde sowie des Ministeriums für Inneres und Kommunales auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken.

Ein zunächst möglich erscheinender Kompromiss scheiterte jedoch schließlich an den rechtlichen Bedenken des Landratsamtes Sonneberg als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Infolge des Votums der Rechtsaufsichtsbehörde wurde vom Zweckverband schließlich doch die aufwändige „Pumpenlösung“ weiter verfolgt.

Obwohl eine Entsorgung des Abwassers im freien Gefälle grundsätzlich möglich gewesen wäre und die unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nachhaltigere Lösung dargestellt hätte, steht dem Zweckverband als kommunalem Aufgabenträger bei der Planung seiner Entwässerungsanlagen aufgrund des verfassungsrechtlich verbürgten Rechts auf kommunale Selbstverwaltung ein weites Gestaltungsermessen zu.

Leider musste der Petitionsausschuss bereits in der Vergangenheit feststellen, dass Abwasserzweckverbände bei ihren Planungen schnell die berechtigten Interessen der Betroffenen aus den Augen verlieren. Aus Sicht des Petitionsausschusses wäre daher eine bessere Einbeziehung der Bürger in vergleichbaren Fällen wünschenswert

Ronlad Hande dazu abschließend: „Die Zeche zahlen die Anwohner, die per Gesetz dazu verpflichtet sind, ihre Häuser an den Kanal anzuschließen. Eine Verantwortung zur korrekten Abwasserbeseitigung hat jeder Hauseigentümer. Und wenn es eben nur umständlich geht, dann muss das so sein. Aber, dieser Schildbürgerstreich entbehrt nun wirklich jeder Vernunft.“