Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses im Thüringer Landtag

Pressemitteilung

Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags bietet regelmäßig Bürgersprechstunden in verschiedenen Städten und Landkreisen sowie im Thüringer Landtag an. Die Sprechstunden werden vom Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Abgeordneten Michael Heym, und weiteren Landtagsabgeordneten, darunter Ronald Hande, durchgeführt. Die nächste Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses findet im Mai im Thüringer Landtag statt.

Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags bietet regelmäßig Bürgersprechstunden in verschiedenen Städten und Landkreisen sowie im Thüringer Landtag an. Die Sprechstunden werden vom Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Abgeordneten Michael Heym, und weiteren Landtagsabgeordneten, darunter Ronald Hande, durchgeführt. Die nächste Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses findet im Mai im Thüringer Landtag statt.

 

Zeit: Dienstag, den 5. Mai 2015, 14.00 bis 17.00 Uhr

 

Ort: Thüringer Landtag, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt, Raum F002

 

Interessierte Bürger werden gebeten, Termine für die Sprechstunde unter der Rufnummer 0361/3772135 zu vereinbaren. Wer nicht die Möglichkeit hat, den Termin am 14. April 2015 wahrzunehmen, kann sich auch schriftlich an den Thüringer Landtag, Petitionsausschuss, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt wenden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Petition online auf der neuen Petitionsplattform unter www.petitionen-landtag.thueringen.de einzureichen. Dort sind alle Informationen bereitgestellt.

Nach Artikel 14 der Verfassung des Freistaats Thüringen hat jedermann das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Petitionen können in eigener Sache oder auch für andere oder im allgemeinen Interesse eingereicht werden.

Der Petitionsausschuss ist zuständig, wenn Eingaben Entscheidungen von Landesbehörden oder anderen Stellen betreffen, die der Aufsicht des Freistaats Thüringen unterliegen. Der Petitionsausschuss befasst sich beispielsweise mit sozialen Angelegenheiten, Kommunalabgaben, Umweltproblemen, Fragen der öffentlichen Ordnung oder baurechtlichen Angelegenheiten. Der Ausschuss nimmt auch Anregungen zur Änderung von Landesgesetzen entgegen. Privatrechtliche Angelegenheiten wie beispielsweise Mietstreitigkeiten kann der Petitionsausschuss nicht überprüfen.