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Umgang mit Informationsersuchen gemäß § 119 Thüringer Kommunalordnung

Kleine Anfrage des Abgeordneten Hande und Antwort der Landesregierung Anfragenummer 2504 - Drucksache 6/4770

Kleine Anfrage des Abgeordneten Hande und Antwort der Landesregierung Anfragenummer 2504 - Drucksache 6/4770

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Was ist eine kleine Anfrage?

Als "kleine Anfrage" bezeichnet man eine auf wenige Punkte begrenzte Fragestellung eines Parlamentariers an die Exikutive. Dies ist Teil der Parlamentarischen Kontrolle. Also wenn ich als Haushalts- und Finanpolitischer Sprecher vom Finanzministerium etwas erklärt haben möchte oder Hintergründe erfahren will, kann ich jederzeit eine kleine Anfrage stellen. Diese sollte ca. 2 - 3 Fragen umfassen. Das Ministerium hat mir dann, nach einer Vorgegebenen Frist zu antworten, sowohl schriftlich, als auch mündlich im Plenum. Kleine Anfragen sind hauptsächlich ein Instrument der Opposition, die damit auch die jeweilige Regierung kontrollieren will; oftmals fordert sie Rechenschaft über bestimmte Handlungen, oder sie will Begründungen, warum bestimmte Maßnahmen nicht ergriffen wurden. Aber auch wir in der Koalition schauen unserer Regierung immer mal wieder auf die Finger, oder möchten den Verlauf einer Entscheidung der Regierung besser verstehen und begleiten können.