BGH-Urteil: Neonazi-Gruppe „Knockout 51“ wird weiter verharmlost
Zur heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur militanten Thüringer Neonazi-Gruppierung „Knockout 51“ erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: "Trotzdem die Gruppe „Knockout 51“ massive Gewalt ausgeübt hat und konkrete Pläne hatte, Antifaschist*innen zu töten, wird sie nicht als terroristische Vereinigung eingestuft. Nachdem Antifaschist*innen schon lange vor der Kampfsportgruppe „Knockout 51“ gewarnt und ihre Strukturen offengelegt hatten, war die Anklage der Generalbundesanwaltschaft gegen die Gruppe ein richtiger Schritt, um zu versuchen, deren bedrohliche Aktivitäten in Eisenach einzudämmen."
Der BGH bestätigt mit der heutigen Entscheidung teilweise das Urteil vom OLG Jena, nachdem „Knockout 51“ zwar als kriminelle, entgegen der Forderung der Generalbundesanwaltschaft aber nicht als terroristische Vereinigung einzuordnen ist. "Im Hinblick auf die laufenden Prozesse beim OLG Dresden und Düsseldorf ist jedoch zu befürchten, dass trotz ähnlicher Tatvorwürfe wesentlich höhere Strafen verhängt werden. Damit wäre der Rechtsstaat zwar nicht mehr auf dem rechten Auge blind, steht aber in der Gefahr, militanten Antifaschismus härter zu bestrafen als massive rechte Gewaltausübung mit Tötungsabsicht."
Positiv zu bewerten ist, dass auch der BGH die Haftstrafe von zwei Mitgliedern als zu niedrig erachtet, bewertet König-Preuss: "Dass die milden Haftstrafen die Gefahr, die von „Knockout 51“-Mitgliedern ausgeht, nicht bannen konnten, zeigt sich auch daran, dass die Verurteilten weiterhin gut in der Neonazi-Szene vernetzt und bei Neonazi-Aufmärschen und Veranstaltungen in Eisenach anzutreffen sind. Die gesamte „Knockout 51“-Struktur und ihr Umfeld müssen endlich konsequent bekämpft werden. Dazu gehört auch, Szenetreffpunkte wie das „Flieder Volkhaus“ und das „Bulls Eye“, die immer wieder Ausgangspunkt für Gewalt und Bedrohungen sind, von den Behörden schließen zu lassen“, so die Forderung der Abgeordneten.

